Ausbildung
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Wir bieten Ihnen Kurse:- jeden 1. und 3. Samstag im Monat
- jeweils 9:00 - 16:00 Uhr

Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Kurses eine Bescheinigung nach §19 der Fahrerlaubnis-Verordnung, wie für die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T vorgeschrieben ist. Für alle anderen Klassen und die Wiedererlangung eines Führerscheins nach altem Recht, ist ein Erste-Hilfe-Kurs notwendig. Die Kurse können auf Wunsch und entsprechender Teilnehmerzahl auch außerhalb der angegebenen Zeiten in Ihrer Fahrschule oder in unserer Räumlichkeiten stattfinden.
